Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus1/22/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Industrie
Zusammenfassung
Die Flüssiggas‑Verordnung 2025 legt technische und sicherheitstechnische Vorgaben für Lagerung, Befüllung, Umfüllung und Nutzung von Flüssiggas in Betrieben, Arbeitsstätten und Eisenbahnanlagen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Lagerung, das Befüllen, das Umfüllen und die Verwendung von Flüssiggas in allen genehmigungspflichtigen Betrieben sowie in bereits genehmigten Anlagen.
- Flüssiggas umfasst Propan, Butan, Propen, Buten und deren Mischungen.
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