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Flüssiggas‑Verordnung 2025 – Sicherheit und Technik für LPG‑Anlagen Verordnung vom 1/22/2026
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus1/22/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Industrie

Zusammenfassung

Die Flüssiggas‑Verordnung 2025 legt technische und sicherheitstechnische Vorgaben für Lagerung, Befüllung, Umfüllung und Nutzung von Flüssiggas in Betrieben, Arbeitsstätten und Eisenbahnanlagen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Lagerung, das Befüllen, das Umfüllen und die Verwendung von Flüssiggas in allen genehmigungspflichtigen Betrieben sowie in bereits genehmigten Anlagen.
  • Flüssiggas umfasst Propan, Butan, Propen, Buten und deren Mischungen.
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