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Flüssiggas‑Verordnung 2025 – Sicherheit und Technik für LPG‑Anlagen
Verordnung vom 22.01.2026

Zusammenfassung

Die Flüssiggas‑Verordnung 2025 legt technische und sicherheitstechnische Vorgaben für Lagerung, Befüllung, Umfüllung und Nutzung von Flüssiggas in Betrieben, Arbeitsstätten und Eisenbahnanlagen fest.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus1/22/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Industrie

Zusammenfassung

Die Flüssiggas‑Verordnung 2025 legt technische und sicherheitstechnische Vorgaben für Lagerung, Befüllung, Umfüllung und Nutzung von Flüssiggas in Betrieben, Arbeitsstätten und Eisenbahnanlagen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Lagerung, das Befüllen, das Umfüllen und die Verwendung von Flüssiggas in allen genehmigungspflichtigen Betrieben sowie in bereits genehmigten Anlagen.
  • Flüssiggas umfasst Propan, Butan, Propen, Buten und deren Mischungen.
Dokumente (PDFs)
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