Zusammenfassung
Diese Verordnung passt die Fristen für die Berechnung der Verkaufsmargen von Erdöl und Treibstoffen an.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus6/30/2026XXVIII
Energie
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Verschiebung eines wichtigen Stichtags für die Margenberechnung von Ende Juni auf Ende Juli.
- Festlegung, dass die geänderte Fassung der Regelung bereits mit dem 30. Juni 2026 wirksam wird.
Dokumente (PDFs)
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