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Verpackungsabgrenzungsverordnung 2026 – Einheitliche Trennung von Haushalts‑ und Gewerbeverpackungen
Verordnung vom 27.01.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Verpackungen als Haushalts‑ bzw. Gewerbeverpackungen gelten und bestimmt für jede Produktgruppe feste Anteilsquoten nach Packstoff. Ziel ist, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die EU‑Richtlinie zur Verpackungsabfallvermeidung umzusetzen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft1/27/2026XXVIII
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Verpackungen als Haushalts‑ bzw. Gewerbeverpackungen gelten und bestimmt für jede Produktgruppe feste Anteilsquoten nach Packstoff. Ziel ist, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die EU‑Richtlinie zur Verpackungsabfallvermeidung umzusetzen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft ein einheitliches Kriterium, das festlegt, welche Verpackungen als Haushalts‑ und welche als Gewerbeverpackungen gelten, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
  • Alle Verpackungen werden einer der im Anhang definierten Produktgruppen zugeordnet, wobei die Zuordnung vom verpackten Produkt abhängt.
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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