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Festsetzung der Entschädigungssätze für Rechtsschutzbeauftragte
Verordnung vom 28.07.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die Pauschalentschädigung für Rechtsschutzbeauftragte und deren Stellvertreter sowie die Erstattung ihrer Reisekosten.
Bundesministerium für Finanzen7/28/2026XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Festlegung der Entschädigung für den Rechtsschutzbeauftragten basierend auf einem Prozentsatz des Gehalts eines Bundesbeamten.
  • Der Hauptbeauftragte erhält die Entschädigung für 10 Monate pro Jahr, während Stellvertreter insgesamt für 6 Monate entschädigt werden.
Dokumente (PDFs)
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