Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Pauschalentschädigung für Rechtsschutzbeauftragte und deren Stellvertreter sowie die Erstattung ihrer Reisekosten.Bundesministerium für Finanzen7/28/2026XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Festlegung der Entschädigung für den Rechtsschutzbeauftragten basierend auf einem Prozentsatz des Gehalts eines Bundesbeamten.
- Der Hauptbeauftragte erhält die Entschädigung für 10 Monate pro Jahr, während Stellvertreter insgesamt für 6 Monate entschädigt werden.
Dokumente (PDFs)
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