Änderung der Nachhaltigen landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe‑Verordnung (NLAV)
Verordnung vom 17.02.2026Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die NLAV, definiert Zertifizierungsstellen, stärkt die Rolle der AMA und legt neue Melde‑ und Registrierungspflichten für Unternehmen fest, die nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe liefern.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft2/17/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die NLAV, definiert Zertifizierungsstellen, stärkt die Rolle der AMA und legt neue Melde‑ und Registrierungspflichten für Unternehmen fest, die nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe liefern.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert „Zertifizierungsstellen“ als unabhängige, akkreditierte Prüfstellen, die Audits durchführen und Zertifikate für nachhaltige Rohstoffe ausstellen.
- Die AMA (Austrian Marketing Agency) ist Systembetreiberin des nationalen Zertifizierungssystems AACS und kann selbst als Zertifizierungsstelle fungieren.
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