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Änderung der Nachhaltigen landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe‑Verordnung (NLAV)
Verordnung vom 17.02.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die NLAV, definiert Zertifizierungsstellen, stärkt die Rolle der AMA und legt neue Melde‑ und Registrierungs­pflichten für Unternehmen fest, die nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe liefern.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft2/17/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die NLAV, definiert Zertifizierungsstellen, stärkt die Rolle der AMA und legt neue Melde‑ und Registrierungs­pflichten für Unternehmen fest, die nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe liefern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert „Zertifizierungsstellen“ als unabhängige, akkreditierte Prüfstellen, die Audits durchführen und Zertifikate für nachhaltige Rohstoffe ausstellen.
  • Die AMA (Austrian Marketing Agency) ist Systembetreiberin des nationalen Zertifizierungssystems AACS und kann selbst als Zertifizierungsstelle fungieren.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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