Aussetzung des Studienbeitrags für ukrainische Studierende im Sommersemester 2026
Verordnung vom 18.02.2026Zusammenfassung
Die Verordnung erlässt den Studienbeitrag für Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an österreichischen Universitäten im Sommersemester 2026 und tritt am 19.02.2026 in Kraft.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung2/18/2026XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlässt den Studienbeitrag für Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an österreichischen Universitäten im Sommersemester 2026 und tritt am 19.02.2026 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 4b wird eingefügt, der den Studienbeitrag für Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit im Sommersemester 2026 erlässt oder rückerstattet.
- § 7 wird um einen neu bezeichneten Absatz (7) ergänzt und ein neuer Absatz (8) eingefügt, der das Inkrafttreten von § 4b regelt.
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