Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass alle Bediensteten des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport eine verpflichtende Grundausbildung absolvieren müssen, die aus Orientierung, theoretischem Unterricht und praktischer Tätigkeit besteht.Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport2/18/2026XXVIII
Öffentlicher Dienst
Aus- und Weiterbildung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass alle Bediensteten des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport eine verpflichtende Grundausbildung absolvieren müssen, die aus Orientierung, theoretischem Unterricht und praktischer Tätigkeit besteht.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst alle Mitarbeitenden des BMWKMS, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz oder dem Beamten‑Dienstrechtsgesetz zur Grundausbildung verpflichtet sind.
- Die Grundausbildung gliedert sich in Erstorientierung, theoretische Ausbildung (allgemein und ressortintern) und praktische Verwendung.
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