Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen – Aufnahme von Herpes‑Zoster und RSV
Verordnung vom 07.01.2026Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Liste der empfohlenen Impfungen: Sie nummeriert bestehende Einträge neu, fügt Herpes‑Zoster und RSV als neue Impfstoffe hinzu und ergänzt einen Absatz in § 5. Die Änderungen gelten ab dem 8. Jänner 2026.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/7/2026XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Liste der empfohlenen Impfungen: Sie nummeriert bestehende Einträge neu, fügt Herpes‑Zoster und RSV als neue Impfstoffe hinzu und ergänzt einen Absatz in § 5. Die Änderungen gelten ab dem 8. Jänner 2026.Schwerpunkte
- Die bestehenden Impf‑Ziffern werden neu nummeriert: Ziffern 6‑14 erhalten die neuen Nummern 7‑15 und Ziffern 15‑17 werden zu 17‑19 umbenannt.
- Nach der bisherigen Ziffer 5 wird die neue Ziffer 6 eingefügt: "Herpes Zoster (Gürtelrose)".
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.