<!--[-->Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen – Aufnahme von Herpes‑Zoster und RSV<!--]-->
Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen – Aufnahme von Herpes‑Zoster und RSV
Verordnung vom 07.01.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Liste der empfohlenen Impfungen: Sie nummeriert bestehende Einträge neu, fügt Herpes‑Zoster und RSV als neue Impfstoffe hinzu und ergänzt einen Absatz in § 5. Die Änderungen gelten ab dem 8. Jänner 2026.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/7/2026XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Liste der empfohlenen Impfungen: Sie nummeriert bestehende Einträge neu, fügt Herpes‑Zoster und RSV als neue Impfstoffe hinzu und ergänzt einen Absatz in § 5. Die Änderungen gelten ab dem 8. Jänner 2026.

Schwerpunkte

  • Die bestehenden Impf‑Ziffern werden neu nummeriert: Ziffern 6‑14 erhalten die neuen Nummern 7‑15 und Ziffern 15‑17 werden zu 17‑19 umbenannt.
  • Nach der bisherigen Ziffer 5 wird die neue Ziffer 6 eingefügt: "Herpes Zoster (Gürtelrose)".
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Schumann Korinna - 60

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In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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