Zusammenfassung
Die Verordnung von 27. Februar 2026 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Buchstabenkennzeichnungen in § 3 Z 6 werden umnummeriert, eine neue litera n für den AMS Weiz wird eingeführt, „Schönbrunner Straße“ wird zu „Lemböckgasse“, und ein neuer § 26 tritt im März bzw. September 2026 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/27/2026XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 27. Februar 2026 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Buchstabenkennzeichnungen in § 3 Z 6 werden umnummeriert, eine neue litera n für den AMS Weiz wird eingeführt, „Schönbrunner Straße“ wird zu „Lemböckgasse“, und ein neuer § 26 tritt im März bzw. September 2026 in Kraft.Schwerpunkte
- In § 3 Z 6 entfällt die bisherige litera d; die übrigen Buchstaben e‑n werden zu d‑m umnummeriert.
- Eine neue litera n wird eingeführt und lautet: „Arbeitsmarktservice Weiz in Weiz für den politischen Bezirk Weiz“.
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