Anpassung von Verweisen und Bezeichnungen in der Fahrzeug‑Zulassungssperrendatenbank
Verordnung vom 02.03.2026Zusammenfassung
Die Verordnung ändert formale Verweise und ergänzt Bezeichnungen in der Datenbank für Fahrzeug‑Zulassungssperren. Sie reduziert die Ziffernanzahl von 1‑7 auf 1‑6, fügt das Amt für Betrugsbekämpfung ein und legt gestaffelte Inkrafttretungsdaten fest.Bundesministerium für Finanzen3/2/2026XXVIII
Verkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert formale Verweise und ergänzt Bezeichnungen in der Datenbank für Fahrzeug‑Zulassungssperren. Sie reduziert die Ziffernanzahl von 1‑7 auf 1‑6, fügt das Amt für Betrugsbekämpfung ein und legt gestaffelte Inkrafttretungsdaten fest.Schwerpunkte
- In den Paragraphen 3‑6 wird der Verweis von „§ 1 Abs. 1 Z 1‑7“ auf „§ 1 Z 1‑6“ reduziert, um die Zahl der referenzierten Ziffern zu verringern.
- Nach dem Wort „des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ wird in den genannten Paragraphen die Ergänzung „, des Amtes für Betrugsbekämpfung“ eingefügt.
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