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Korrektur des Wortlauts in der Verordnung zur Bewuchshöhe bei Neubewaldungen
Verordnung vom 02.03.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 2. März 2026 korrigiert einen Wortlaut in der Regelung zur abweichenden Bewuchshöhe bei Neubewaldungen durch Naturverjüngung. In Ziffer 2 wird „Ailanthus (Götterbaum),“ durch das Wort „für“ ersetzt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft3/2/2026XXVIII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 2. März 2026 korrigiert einen Wortlaut in der Regelung zur abweichenden Bewuchshöhe bei Neubewaldungen durch Naturverjüngung. In Ziffer 2 wird „Ailanthus (Götterbaum),“ durch das Wort „für“ ersetzt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert die bestehende Regelung zur abweichenden Bewuchshöhe bei Neubewaldungen durch Naturverjüngung.
  • In Ziffer 2 wird die Wortfolge „Ailanthus (Götterbaum),“ durch das Wort „für“ ersetzt, um die Formulierung zu vereinfachen.
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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