Erweiterung der Gesundheitsdokumentation um Krankenfürsorgeanstalten und neue Meldesätze Verordnung vom 1/7/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/7/2026XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Gesundheitsdokumentationsverordnung, indem sie die Krankenfürsorgeanstalten in die Meldepflicht einbezieht und neue Datenkategorien (z. B. Antiinfektiva‑Abrufe) einführt.Schwerpunkte
- Der Begriff „Sozialversicherungsträgern“ wird um die Ergänzung „, den Krankenfürsorgeanstalten“ erweitert, sodass diese künftig ebenfalls meldepflichtig sind.
- Im zweiten Satz von § 2 Abs. 2 wird nach „Unfallversicherungsträger“ die Ergänzung „sowie die Krankenfürsorgeanstalten“ eingefügt.
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