<!--[-->Erweiterung der Gesundheitsdokumentation um Krankenfürsorgeanstalten und neue Meldesätze<!--]-->
Erweiterung der Gesundheitsdokumentation um Krankenfürsorgeanstalten und neue Meldesätze Verordnung vom 1/7/2026
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/7/2026XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Gesundheitsdokumentationsverordnung, indem sie die Krankenfürsorgeanstalten in die Meldepflicht einbezieht und neue Datenkategorien (z. B. Antiinfektiva‑Abrufe) einführt.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Sozialversicherungsträgern“ wird um die Ergänzung „, den Krankenfürsorgeanstalten“ erweitert, sodass diese künftig ebenfalls meldepflichtig sind.
  • Im zweiten Satz von § 2 Abs. 2 wird nach „Unfallversicherungsträger“ die Ergänzung „sowie die Krankenfürsorgeanstalten“ eingefügt.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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