Erweiterung der Gesundheitsdokumentation um Krankenfürsorgeanstalten und neue Meldesätze
Verordnung vom 07.01.2026Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Gesundheitsdokumentationsverordnung, indem sie die Krankenfürsorgeanstalten in die Meldepflicht einbezieht und neue Datenkategorien (z. B. Antiinfektiva‑Abrufe) einführt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/7/2026XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Gesundheitsdokumentationsverordnung, indem sie die Krankenfürsorgeanstalten in die Meldepflicht einbezieht und neue Datenkategorien (z. B. Antiinfektiva‑Abrufe) einführt.Schwerpunkte
- Der Begriff „Sozialversicherungsträgern“ wird um die Ergänzung „, den Krankenfürsorgeanstalten“ erweitert, sodass diese künftig ebenfalls meldepflichtig sind.
- Im zweiten Satz von § 2 Abs. 2 wird nach „Unfallversicherungsträger“ die Ergänzung „sowie die Krankenfürsorgeanstalten“ eingefügt.
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