Erhöhung der Vergütung für die Vorsitzende des Senats der Studienbeihilfenbehörde
Verordnung vom 02.03.2026Zusammenfassung
Die Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden des Senats der Studienbeihilfenbehörde wird geändert: Der Betrag steigt von 7 € auf 15 €. Die Anpassung tritt mit Veröffentlichung am 2. März 2026 in Kraft.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung3/2/2026XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden des Senats der Studienbeihilfenbehörde wird geändert: Der Betrag steigt von 7 € auf 15 €. Die Anpassung tritt mit Veröffentlichung am 2. März 2026 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Betrag für die Abgeltung wird von 7 € auf 15 € erhöht.
- Die Änderung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.
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