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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (März 2026)
Verordnung vom 05.03.2026

Zusammenfassung

Die 44. Verordnung legt für März 2026 die Hundertsätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/5/2026XXVIII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 44. Verordnung legt für März 2026 die Hundertsätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat März 2026 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
  • Die Rechtsgrundlage ist § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die Festsetzung von Hundertsätzen ermöglicht.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES © BKA/Andy Wenzel

Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES - 47

NEOS

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

9 - Wien



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