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Land‑ und Forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung 2026
Verordnung vom 05.03.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung schreibt vor, dass Land‑ und Forstarbeiter*innen bei Hitze und starker UV‑Strahlung geschützt werden müssen. Arbeitgeber*innen müssen Gefahren bewerten, ein Schutz‑Programm erstellen und geeignete Maßnahmen wie Trinkwasser, UV‑Schutzkleidung und ggf. klimatisierte Fahrzeugkabinen bereitstellen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/5/2026XXVIII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung schreibt vor, dass Land‑ und Forstarbeiter*innen bei Hitze und starker UV‑Strahlung geschützt werden müssen. Arbeitgeber*innen müssen Gefahren bewerten, ein Schutz‑Programm erstellen und geeignete Maßnahmen wie Trinkwasser, UV‑Schutzkleidung und ggf. klimatisierte Fahrzeugkabinen bereitstellen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Arbeiten im Freien, bei denen Arbeitnehmer*innen Hitze oder natürliche UV‑Strahlung ausgesetzt sein können.
  • Arbeitgeber*innen müssen die Gefahren durch Hitze und UV‑Strahlung ermitteln, bewerten und ein Schutz‑Programm erstellen (z. B. Arbeitszeitverschiebung, Beschattung, Trinkwasser, UV‑Schutzkleidung).
Dokumente (PDFs)
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