Zusammenfassung
Die Verordnung schreibt vor, dass Land‑ und Forstarbeiter*innen bei Hitze und starker UV‑Strahlung geschützt werden müssen. Arbeitgeber*innen müssen Gefahren bewerten, ein Schutz‑Programm erstellen und geeignete Maßnahmen wie Trinkwasser, UV‑Schutzkleidung und ggf. klimatisierte Fahrzeugkabinen bereitstellen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/5/2026XXVIII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung schreibt vor, dass Land‑ und Forstarbeiter*innen bei Hitze und starker UV‑Strahlung geschützt werden müssen. Arbeitgeber*innen müssen Gefahren bewerten, ein Schutz‑Programm erstellen und geeignete Maßnahmen wie Trinkwasser, UV‑Schutzkleidung und ggf. klimatisierte Fahrzeugkabinen bereitstellen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Arbeiten im Freien, bei denen Arbeitnehmer*innen Hitze oder natürliche UV‑Strahlung ausgesetzt sein können.
- Arbeitgeber*innen müssen die Gefahren durch Hitze und UV‑Strahlung ermitteln, bewerten und ein Schutz‑Programm erstellen (z. B. Arbeitszeitverschiebung, Beschattung, Trinkwasser, UV‑Schutzkleidung).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.