Temporäre Beschränkung von Preisänderungen bei Tankstellen (16. März – 12. April 2026)
Verordnung vom 13.03.2026Zusammenfassung
Die Verordnung legt für den Zeitraum vom 16. März bis zum 12. April 2026 fest, dass Preiserhöhungen an Tankstellen nur montags, mittwochs und freitags um 12 Uhr zulässig sind.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus3/13/2026XXVIII
Energie
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für den Zeitraum vom 16. März bis zum 12. April 2026 fest, dass Preiserhöhungen an Tankstellen nur montags, mittwochs und freitags um 12 Uhr zulässig sind.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph (1a) wird eingefügt, der die zulässigen Zeiten für Preiserhöhungen festlegt.
- Im bestehenden § 1 wird die Formulierung geändert, sodass die Ausnahme‑Regelung klarer wird.
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