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Änderung der Abgrenzungsverordnung 2004 – neue Kräuter‑Regelungen
Verordnung vom 07.01.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung 2026 ändert die Abgrenzungsverordnung 2004, streicht einen Wortlaut, nummeriert § 7 zu § 6 um und fügt zahlreiche Kräuter mit Dosierungs‑ und Sicherheitshinweisen hinzu.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/7/2026XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 2026 ändert die Abgrenzungsverordnung 2004, streicht einen Wortlaut, nummeriert § 7 zu § 6 um und fügt zahlreiche Kräuter mit Dosierungs‑ und Sicherheitshinweisen hinzu.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut im § 1 Abs. 2 wird gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen.
  • Der bisherige § 7 wird zum neuen § 6 umbenannt; der alte § 6 entfällt.
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Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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