<!--[-->Änderung der Honigverordnung – neue Kennzeichnungspflichten und Definition von Backhonig<!--]-->
Änderung der Honigverordnung – neue Kennzeichnungspflichten und Definition von Backhonig
Verordnung vom 16.03.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung 50/2026 passt die Honigverordnung an aktuelle EU‑Richtlinien an: Sie definiert „Backhonig“, regelt die Angabe des Ursprungslandes auf Etiketten und nimmt kleinere Textkorrekturen vor. Die Änderungen gelten ab dem 14. Juni 2026.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/16/2026XXVIII
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 50/2026 passt die Honigverordnung an aktuelle EU‑Richtlinien an: Sie definiert „Backhonig“, regelt die Angabe des Ursprungslandes auf Etiketten und nimmt kleinere Textkorrekturen vor. Die Änderungen gelten ab dem 14. Juni 2026.

Schwerpunkte

  • Der Strichpunkt in der Aufzählung wird durch einen Punkt ersetzt; die bisherige Litera f entfällt.
  • Backhonig“ wird definiert als Honig, der für industrielle Zwecke geeignet ist und dabei einen fremden Geschmack, Geruch, Gärung, Überhitzung oder stark entgossene Pollen aufweisen kann.
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Schumann Korinna - 60

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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