<!--[-->Änderung der Trockenmilchverordnung – Laktosegehalt & Kennzeichnung<!--]-->
Änderung der Trockenmilchverordnung – Laktosegehalt & Kennzeichnung
Verordnung vom 16.03.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung senkt den zulässigen Laktosegehalt in Trockenmilchprodukten auf unter 0,1 % und führt verpflichtende Kennzeichnungen wie „laktosefrei“ ein. Sie erlaubt bestimmte Enzyme und Zusatzstoffe, ersetzt den Begriff „Sachbezeichnung“ und setzt EU‑Richtlinien in nationales Recht um.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/16/2026XXVIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung senkt den zulässigen Laktosegehalt in Trockenmilchprodukten auf unter 0,1 % und führt verpflichtende Kennzeichnungen wie „laktosefrei“ ein. Sie erlaubt bestimmte Enzyme und Zusatzstoffe, ersetzt den Begriff „Sachbezeichnung“ und setzt EU‑Richtlinien in nationales Recht um.

Schwerpunkte

  • Ein maximaler Laktosegehalt von unter 0,1 % Gewichts­prozent wird für Trockenmilcherzeugnisse festgelegt, die durch enzymatische Umwandlung hergestellt wurden.
  • Hersteller dürfen für die Produktion von Trockenmilch bestimmte Lebensmittel‑Enzyme (Verordnung (EG) Nr. 1332/2008) und Zusatzstoffe (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) verwenden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.