Zusammenfassung
Die ArtHRV legt fest, welche österreichischen Zuchtbetriebe, die bedrohte Tierarten züchten, sich registrieren müssen, um legal international handeln zu dürfen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft3/17/2026XXVIII
Umwelt
Tierschutz
Zusammenfassung
Die ArtHRV legt fest, welche österreichischen Zuchtbetriebe, die bedrohte Tierarten züchten, sich registrieren müssen, um legal international handeln zu dürfen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Zuchtbetriebe, die in Österreich ansässig sind und bedrohte Arten aus Anhang I des CITES‑Übereinkommens züchten, um diese international zu handeln.
- Zuchtbetriebe müssen einen schriftlichen Antrag mit einem Formular und umfangreichen Nachweisen (z. B. Herkunftsnachweise, Zuchtmethoden) bei der zuständigen Behörde einreichen.
Dokumente (PDFs)
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