Liste der teilnehmenden Staaten zum automatischen Finanzinformationsaustausch (GMSG)
Verordnung vom 20.03.2026Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. März 2026 listet 86 Länder als teilnehmende Staaten für den automatischen Finanzinformationsaustausch auf und definiert, welche davon die OECD‑MCAA‑Voraussetzungen erfüllen; sie gilt ab dem 1. Mai 2026.Bundesministerium für Finanzen3/20/2026XXVIII
Finanzwesen
Steuerrecht
Internationaler Informationsaustausch
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. März 2026 listet 86 Länder als teilnehmende Staaten für den automatischen Finanzinformationsaustausch auf und definiert, welche davon die OECD‑MCAA‑Voraussetzungen erfüllen; sie gilt ab dem 1. Mai 2026.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass zum Stichtag 31. Jänner 2026 die aufgeführten 86 Staaten als teilnehmende Staaten im Sinne von § 91 Z 2 GMSG gelten.
- Von den teilnehmenden Staaten erfüllen 61 Länder die zusätzlichen Voraussetzungen des § 7 OECD‑MCAA, wodurch sie für weitergehende Informationsaustausch‑Mechanismen zugelassen sind.
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