<!--[-->Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung (BVerfG‑65/2026)<!--]-->
Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung (BVerfG‑65/2026)
Verordnung vom 24.03.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung 65/2026 passt die Austro‑Control‑Gebühren an: neue Tarifposten gelten ab 1. April 2026, Gebühren in zwei Posten werden erhöht und Drohnen‑Piloten der Klasse 1 werden definiert.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur3/24/2026XXVIII
Luftverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 65/2026 passt die Austro‑Control‑Gebühren an: neue Tarifposten gelten ab 1. April 2026, Gebühren in zwei Posten werden erhöht und Drohnen‑Piloten der Klasse 1 werden definiert.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 20 wird zu § 6 hinzugefügt; er legt fest, dass die neuen Tarifposten ab dem 1. April 2026 gelten.
  • Der Betrag in Tarifpost 3a lit. a sublit. iv wird von 46 € auf 58 € angehoben.
Dokumente (PDFs)
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Hanke Peter - 56

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