Zusammenfassung
Die Verordnung 65/2026 passt die Austro‑Control‑Gebühren an: neue Tarifposten gelten ab 1. April 2026, Gebühren in zwei Posten werden erhöht und Drohnen‑Piloten der Klasse 1 werden definiert.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur3/24/2026XXVIII
Luftverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 65/2026 passt die Austro‑Control‑Gebühren an: neue Tarifposten gelten ab 1. April 2026, Gebühren in zwei Posten werden erhöht und Drohnen‑Piloten der Klasse 1 werden definiert.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 20 wird zu § 6 hinzugefügt; er legt fest, dass die neuen Tarifposten ab dem 1. April 2026 gelten.
- Der Betrag in Tarifpost 3a lit. a sublit. iv wird von 46 € auf 58 € angehoben.
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