Verordnung zur Freigabe von Pflicht‑Notstands‑Rohölreserven (Energie‑Lenkungs‑Verordnung Erdöl)
Verordnung vom 25.03.2026Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. für sechs Monate bis zu 325 000 t Rohöl an die OMV Downstream GmbH übergibt, um Notstandsreserven für die Mineralölversorgung sicherzustellen. Sie gilt nur in Österreich und tritt am 1. April 2026 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus3/25/2026XXVIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. für sechs Monate bis zu 325 000 t Rohöl an die OMV Downstream GmbH übergibt, um Notstandsreserven für die Mineralölversorgung sicherzustellen. Sie gilt nur in Österreich und tritt am 1. April 2026 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. muss für sechs Monate bis zu 325 000 t Rohöl an die OMV Downstream GmbH zur Produktion von Mineralölprodukten freigeben.
- Die Erdöl‑Lagergesellschaft muss dem Bundesminister den Nachweis über die abgegebenen Rohölmengen erbringen.
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