Zusammenfassung
Die Verordnung 2026 ändert die Allgemeine Abwasser‑Emissionsverordnung für metallische Oberflächenbehandlung sowie für grafische und fotografische Prozesse. Sie führt neue Emissionsgrenzwerte, verpflichtende Wasser‑Katastern, häufigere Messungen und strengere Übergangsfristen ein. Die Regelung gilt ab dem Tag nach ihrer Kundmachung, also 27. März 2026.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft3/26/2026XXVIII
Wasser
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 2026 ändert die Allgemeine Abwasser‑Emissionsverordnung für metallische Oberflächenbehandlung sowie für grafische und fotografische Prozesse. Sie führt neue Emissionsgrenzwerte, verpflichtende Wasser‑Katastern, häufigere Messungen und strengere Übergangsfristen ein. Die Regelung gilt ab dem Tag nach ihrer Kundmachung, also 27. März 2026.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue Emissionsgrenzwerte für alle in § 1 Abs. 1 genannten Oberflächenbehandlungsverfahren (z. B. Galvanisieren, Beizen, Anodisieren, Brünieren, Feuerverzinken, Lackieren usw.) fest.
- Für IE‑Richtlinien‑Anlagen muss ein jährlicher Wasser‑/Abwasser‑Kataster erstellt werden, der Wasserverbrauch, Abwasseranfall und -verschmutzung erfasst.
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