Zusammenfassung
Die Verordnung 2026 ergänzt § 6 um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten einer überarbeiteten Anlageliste regelt, und streicht zahlreiche Medikamente aus der Bevorratungsliste.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/31/2026XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2026 ergänzt § 6 um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten einer überarbeiteten Anlageliste regelt, und streicht zahlreiche Medikamente aus der Bevorratungsliste.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (4) wird in § 6 eingefügt und legt fest, dass die überarbeitete Anlage bereits am Tag nach Kundmachung wirksam wird.
- Zahlreiche Medikamente werden aus der Bevorratungsliste gestrichen, darunter Amoxicillin, Azithromycin, Ciprofloxacin, Clarithromycin und weitere Antibiotika und Analgetika.
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