Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/12/2026XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen speziellen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie definiert ein Stückentgelt nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 11,49 €) und einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag, wirksam ab 1. Jänner 2026.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern diese Tätigkeit nicht bereits in einem anderen Heimarbeitsvertrag geregelt ist.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei der Stundenlohn von 11,49 € (Lohnstufe 3) zugrunde gelegt wird.
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