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Änderung der Forschungsprämienverordnung – Einführung von Ziffer 10a und neue Kostendefinitionen
Verordnung vom 01.04.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung von 1. April 2026 ändert die Forschungsprämienverordnung: Ziffer 7a wird abgeschafft, Ziffer 10a neu eingeführt und die Definition von förderfähigen Forschungskosten präzisiert.
Bundesministerium für Finanzen4/1/2026XXVIII
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Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 6 wird in § 14 eingefügt, der festlegt, dass Ziffer 7a ab dem Kalenderjahr 2026 nicht mehr gilt und Ziffer 10a erstmals für Prämien mit einem Wirtschaftsjahr nach dem 31. Dezember 2025 anwendbar ist.
  • Ziffer 7a wird gestrichen; stattdessen wird Ziffer 10a eingeführt, die die Prämienberechnung auf Basis von Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres nach dem 31. Dezember 2025 ermöglicht.
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