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Technische und organisatorische Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Studierendenausweises
Verordnung vom 02.04.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung bestätigt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Studierendenausweises im Studierendenregister erfüllt sind und legt das Inkrafttreten auf den 7. April 2026 fest.
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung4/2/2026XXVIII
Bildung
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung bestätigt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Studierendenausweises im Studierendenregister erfüllt sind und legt das Inkrafttreten auf den 7. April 2026 fest.

Schwerpunkte

  • Die technische Infrastruktur (z. B. sichere Server und Authentifizierungsverfahren) ist vorhanden.
  • Organisatorische Prozesse, wie die Ausstellung und Verwaltung des Ausweises, sind eingerichtet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Holzleitner Eva-Maria, BSc © BKA/Andy Wenzel

Holzleitner Eva-Maria, BSc - 32

SPÖ

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

4 - Oberösterreich


Frauen


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