Änderung der Universitäts‑ und Hochschulstatistik‑ und Bildungsdokumentationsverordnung (UHSBV)
Verordnung vom 02.04.2026Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die UHSBV, führt neue Datenfelder, Meldezeiträume und einen digitalen Studierendenausweis ein und tritt kurz nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung4/2/2026XXVIII
Bildung
Verwaltungskontrolle
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die UHSBV, führt neue Datenfelder, Meldezeiträume und einen digitalen Studierendenausweis ein und tritt kurz nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.Schwerpunkte
- Der Begriff „vbPK‑AS“ wird durch die ausführlichere Bezeichnung „verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen Amtliche Statistik (vbPK‑AS)“ ersetzt.
- Für Fachhochschulen werden neue Meldezeiträume (15.–30. April und 15.–30. November) eingeführt, in denen die im BIS zu übermittelnden Daten gemeldet werden müssen.
Dokumente (PDFs)
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