Erhöhung der Leitungszulage im Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen Verordnung vom 1/12/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/12/2026XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Ab dem 1. Jänner 2026 erhalten Leiterinnen und Leiter von privaten Kindergruppen eine höhere monatliche Leitungszulage: 146 € für die erste Gruppe, plus 62,60 € für jede weitere Gruppe.Schwerpunkte
- Einführung einer monatlichen Leitungszulage für Leiterinnen und Leiter von Kindergruppen.
- Die Zulage beträgt 146,00 € brutto für die erste betreute Gruppe.
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