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Pauschalbetrag für Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Verordnung vom 14.04.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Pauschalbetrag von 100 Euro als Ersatz für Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei kritischen Einrichtungen fest.
Bundesministerium für Inneres4/14/2026XXVIII
öffentliche Sicherheit
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Es wird ein Pauschalbetrag von 100 Euro als Ersatz für die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen festgelegt.
  • Die Regelung findet Anwendung im Rahmen des Gesetzes zur Resilienz kritischer Einrichtungen.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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