Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Pauschalbetrag von 100 Euro als Ersatz für Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei kritischen Einrichtungen fest.Bundesministerium für Inneres4/14/2026XXVIII
öffentliche Sicherheit
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Es wird ein Pauschalbetrag von 100 Euro als Ersatz für die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen festgelegt.
- Die Regelung findet Anwendung im Rahmen des Gesetzes zur Resilienz kritischer Einrichtungen.
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