Zusammenfassung
Die Verordnung legt Schwellenwerte fest, ab wann Unternehmen in Sektoren wie Energie, Verkehr oder Gesundheit als kritische Einrichtungen gelten und ab wann Störungen meldepflichtig sind.Bundesministerium für Inneres4/14/2026XXVIII
Energie
Verkehr
Weltraum
Abwasser
Bankwesen
Gesundheit
Trinkwasser
Abfallwirtschaft
Digitale Infrastruktur
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Festlegung von Kriterien, welche Unternehmen aufgrund ihrer Größe oder Bedeutung als kritisch eingestuft werden.
- Im Energiesektor gelten Stromversorger als kritisch, wenn sie im Vorjahr durchschnittlich mehr als 92.000 Zählpunkte versorgt haben.
Dokumente (PDFs)
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