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Erstes Bundesrechtsbereinigungsgesetz – Aufhebung veralteter Gesetze
Ministerialentwurf vom 08.03.1999

Zusammenfassung

Das 1. BRBG legt fest, dass alle einfachen Gesetze und Verordnungen vor dem 1. Jänner 1946 zum 31. Dezember 1999 außer Kraft treten, außer sie sind in den Anhängen I‑III ausdrücklich weitergelten.
Bundeskanzleramt3/9/1999XX
Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Zusammenfassung

Das 1. BRBG legt fest, dass alle einfachen Gesetze und Verordnungen vor dem 1. Jänner 1946 zum 31. Dezember 1999 außer Kraft treten, außer sie sind in den Anhängen I‑III ausdrücklich weitergelten.

Schwerpunkte

  • Alle einfachen Gesetze und Verordnungen, die vor dem 1. Jänner 1946 erlassen wurden, verlieren am 31. Dezember 1999 ihre Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich weitergelten.
  • Staatsverträge, die vor dem 1. Jänner 1946 abgeschlossen wurden und noch gelten, bleiben unverändert.
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Klima Viktor, Mag.

SPÖ


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