Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Notifikationsgesetz, sodass technische Vorschriften und Regelungen für digitale Dienste in der Informationsgesellschaft erfasst werden. Er definiert betroffene Dienste, legt Fristen und Verfahren fest und verlangt die Meldung an die Europäische Kommission.Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten3/18/1999XX
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Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Notifikationsgesetz, sodass technische Vorschriften und Regelungen für digitale Dienste in der Informationsgesellschaft erfasst werden. Er definiert betroffene Dienste, legt Fristen und Verfahren fest und verlangt die Meldung an die Europäische Kommission.Schwerpunkte
- Der Entwurf erweitert das Notifikationsverfahren, sodass neben klassischen technischen Vorschriften jetzt auch Regelungen für digitale Dienste der Informationsgesellschaft erfasst werden.
- Ein „Dienst“ ist definiert als (1) im Fernabsatz, (2) elektronisch erbracht und (3) auf individuellen Abruf des Empfängers; Ausnahmen wie Hörfunk‑ oder Teletextdienste sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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