Gründung einer Bundespensionskasse AG und Einführung einer Pensionskassenvorsorge für Vertragsbedienstete
Ministerialentwurf vom 31.03.1999Zusammenfassung
Der Entwurf gründet eine Bundespensionskasse AG, um Vertragsbediensteten und bestimmten Beamten ab 2000 eine zusätzliche Pensionsvorsorge zu bieten, und ändert dafür das Vertragsbedienstetengesetz, das Pensionsgesetz sowie das Pensionskassengesetz.Bundesministerium für Finanzen4/1/1999XX
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Der Entwurf gründet eine Bundespensionskasse AG, um Vertragsbediensteten und bestimmten Beamten ab 2000 eine zusätzliche Pensionsvorsorge zu bieten, und ändert dafür das Vertragsbedienstetengesetz, das Pensionsgesetz sowie das Pensionskassengesetz.Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, innerhalb von zwei Jahren eine Bundespensionskasse AG mit einem Grundkapital von 400 000 Euro zu gründen; die Gesellschaft soll als betriebliche Pensionskasse für den Bund, dessen mehrheitlich gehaltene Unternehmen und bestimmte Stiftungen dienen.
- Ab dem 1. Jänner 2000 muss der Bund allen Vertragsbediensteten und betroffenen Beamten eine Pensionskassenzusage erteilen; die Details werden in einem Kollektivvertrag mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft Öffentlicher Dienst festgelegt.
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