Bundesministeriengesetz‑Novelle 1999 – Zentralisierung von Beschaffung und Aufbau eines Bundesnetzwerks
Ministerialentwurf vom 01.07.1999Zusammenfassung
Der Entwurf 1999 überarbeitet das Bundesministeriengesetz: er strafft Zuständigkeiten, verlagert das zentrale Beschaffungswesen für Telekommunikation und Energie, führt ein bundesweites IT‑Netzwerk ein und verspricht erhebliche Kosteneinsparungen.Bundeskanzleramt7/2/1999XX
Exekutive
Zusammenfassung
Der Entwurf 1999 überarbeitet das Bundesministeriengesetz: er strafft Zuständigkeiten, verlagert das zentrale Beschaffungswesen für Telekommunikation und Energie, führt ein bundesweites IT‑Netzwerk ein und verspricht erhebliche Kosteneinsparungen.Schwerpunkte
- Der Wortlaut in § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 2 wird geändert, damit die Vorgabe „auf Grund des § 15“ entfällt.
- Die Zuständigkeit für das Beschaffungswesen im Telekommunikationsbereich wird auf das Bundeskanzleramt und für die Energielieferungen auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten verlagert.
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