Bundesgesetz zur Förderung außerschulischer Jugenderziehung & Einrichtung einer Bundes‑Jugendvertretung
Ministerialentwurf vom 08.09.1999Zusammenfassung
Das Bundesjugend‑Förderungsgesetz stärkt außerschulische Jugendarbeit, legt Qualitätsstandards fest und schafft die bundesweite Bundes‑Jugendvertretung als Interessenvertretung der Jugendlichen.Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie9/9/1999XX
junger Mensch
Zusammenfassung
Das Bundesjugend‑Förderungsgesetz stärkt außerschulische Jugendarbeit, legt Qualitätsstandards fest und schafft die bundesweite Bundes‑Jugendvertretung als Interessenvertretung der Jugendlichen.Schwerpunkte
- Das Gesetz fördert außerschulische Jugenderziehung und richtet die Bundes‑Jugendvertretung ein, um die Interessen der Jugend im politischen Prozess zu stärken.
- Jugendliche werden als Personen bis zum 27. Lebensjahr definiert; außerschulische Jugenderziehung umfasst alle bildenden Maßnahmen außerhalb des Schulwesens.
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