Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert das Eintrittsdatum für die Arbeitsstiftung „Aufleb“ von 31. Dezember 1999 auf 31. Dezember 2000, um noch mehr von den EU‑Beitrittsfolgen betroffene Arbeitnehmer zu qualifizieren.Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales10/28/1999XX
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert das Eintrittsdatum für die Arbeitsstiftung „Aufleb“ von 31. Dezember 1999 auf 31. Dezember 2000, um noch mehr von den EU‑Beitrittsfolgen betroffene Arbeitnehmer zu qualifizieren.Schwerpunkte
- Die Frist für den Eintritt in die Aufleb‑Maßnahmen wird von 31. Dezember 1999 auf 31. Dezember 2000 verlängert.
- Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft, sodass es keine Unterbrechung beim Zugang zu den Qualifizierungsmaßnahmen gibt.
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