Bundesvergabegesetz (BVergG) – Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe
Ministerialentwurf vom 08.01.2002Zusammenfassung
Das Bundesvergabegesetz legt fest, wie öffentliche Aufträge in Österreich zu beschaffen sind – es definiert den Geltungsbereich, Schwellenwerte, zulässige Vergabeverfahren und Transparenz‑ sowie Sicherheitsvorschriften.Bundeskanzleramt1/9/2002XXI
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Das Bundesvergabegesetz legt fest, wie öffentliche Aufträge in Österreich zu beschaffen sind – es definiert den Geltungsbereich, Schwellenwerte, zulässige Vergabeverfahren und Transparenz‑ sowie Sicherheitsvorschriften.Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Auftraggeber (Bund, Bundesbehörden, öffentlich-rechtliche Unternehmen) und regelt die Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen sowie Konzessionsverträgen.
- Ab einem Auftragswert von mindestens 5 Millionen Euro (Bau‑ und Baukonzessionsaufträge) bzw. 200 000 Euro (Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge) gilt das Oberschwellen‑Regime mit strengeren Verfahrensvorschriften.
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