<!--[-->Bundesvergabegesetz (BVergG) – Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe<!--]-->
Bundesvergabegesetz (BVergG) – Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe
Ministerialentwurf vom 08.01.2002

Zusammenfassung

Das Bundesvergabegesetz legt fest, wie öffentliche Aufträge in Österreich zu beschaffen sind – es definiert den Geltungsbereich, Schwellenwerte, zulässige Vergabeverfahren und Transparenz‑ sowie Sicherheitsvorschriften.
Bundeskanzleramt1/9/2002XXI
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Das Bundesvergabegesetz legt fest, wie öffentliche Aufträge in Österreich zu beschaffen sind – es definiert den Geltungsbereich, Schwellenwerte, zulässige Vergabeverfahren und Transparenz‑ sowie Sicherheitsvorschriften.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Auftraggeber (Bund, Bundesbehörden, öffentlich-rechtliche Unternehmen) und regelt die Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen sowie Konzessionsverträgen.
  • Ab einem Auftragswert von mindestens 5 Millionen Euro (Bau‑ und Baukonzessionsaufträge) bzw. 200 000 Euro (Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge) gilt das Oberschwellen‑Regime mit strengeren Verfahrensvorschriften.
Image of politician Schüssel Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Schüssel Wolfgang, Dr.

ÖVP


9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.