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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Kirgisistan (Entwurf)
Ministerialentwurf vom 01.05.2000

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt, welches Land das Recht hat, Einkommen und Vermögen von Personen zu besteuern, die in beiden Staaten tätig sind, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Bundesministerium für Finanzen5/2/2000XXI
internationales Abkommen

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt, welches Land das Recht hat, Einkommen und Vermögen von Personen zu besteuern, die in beiden Staaten tätig sind, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Schwerpunkte

  • Selbstständige Tätigkeiten werden grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert; eine Besteuerung im anderen Staat ist nur möglich, wenn dort eine feste Einrichtung besteht.
  • Unselbstständige Arbeit (Lohn, Gehalt) wird dort besteuert, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird, mit einer Ausnahme für Kurzaufenthalte von maximal 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten.
Image of politician Grasser Karl-Heinz, Mag. © Parlamentsdirektion

Grasser Karl-Heinz, Mag.

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