Novelle des Ärztegesetzes zur EU‑Anpassung und Einrichtung einer Ausbildungskommission
Ministerialentwurf vom 29.07.2004Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Ärztegesetz an EU‑Richtlinien an, erweitert die Anerkennung ausländischer ärztlicher Qualifikationen, verankert neue Nachweispflichten nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und schafft die Ausbildungskommission.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/30/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Ärztegesetz an EU‑Richtlinien an, erweitert die Anerkennung ausländischer ärztlicher Qualifikationen, verankert neue Nachweispflichten nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und schafft die Ausbildungskommission.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext wird um den Verweis auf Artikel 9a der EU‑Richtlinie ergänzt, sodass Qualifikationen aus den Beitrittsländern anerkannt werden.
- Für Zahnärzt*innen werden die Richtlinien‑Artikel 7b und 19c/19d aufgenommen, um deren Qualifikationsnachweise aus den Beitrittsländern zu berücksichtigen.
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