Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Behindertengleichstellungsgesetz, das Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Bundes‑ kompetenzbereichen verbietet, ergänzt das Behinderteneinstellungsgesetz um Arbeitgeberpflichten und richtet ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt ein.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/2/2004XXII
Mensch mit Behinderung
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Behindertengleichstellungsgesetz, das Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Bundes‑ kompetenzbereichen verbietet, ergänzt das Behinderteneinstellungsgesetz um Arbeitgeberpflichten und richtet ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt ein.Schwerpunkte
- Ein neues Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) wird geschaffen, das Diskriminierung wegen Behinderung in allen Bundes‑ kompetenzbereichen verbietet und Schadenersatz‑ sowie Unterlassungsansprüche einräumt.
- Das Behinderteneinstellungsgesetz wird novelliert: Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen treffen und dürfen Menschen mit Behinderung weder bei Einstellung, Beförderung, Entlohnung noch bei Weiterbildung diskriminieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.