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Behindertengleichstellung – neues Bundesgesetz & Novellen
Ministerialentwurf vom 01.08.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Behindertengleichstellungsgesetz, das Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Bundes‑ kompetenzbereichen verbietet, ergänzt das Behinderteneinstellungsgesetz um Arbeitgeberpflichten und richtet ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt ein.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/2/2004XXII
Mensch mit Behinderung

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Behindertengleichstellungsgesetz, das Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Bundes‑ kompetenzbereichen verbietet, ergänzt das Behinderteneinstellungsgesetz um Arbeitgeberpflichten und richtet ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt ein.

Schwerpunkte

  • Ein neues Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) wird geschaffen, das Diskriminierung wegen Behinderung in allen Bundes‑ kompetenzbereichen verbietet und Schadenersatz‑ sowie Unterlassungsansprüche einräumt.
  • Das Behinderteneinstellungsgesetz wird novelliert: Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen treffen und dürfen Menschen mit Behinderung weder bei Einstellung, Beförderung, Entlohnung noch bei Weiterbildung diskriminieren.
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Haubner Ursula

BZÖ


4 - Oberösterreich



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