<!--[-->Novelle 2004 des Ökostromgesetzes – Einführung der Ökoenergie‑AG, Förderbeiträge und Ausschreibungsmechanismus<!--]-->
Novelle 2004 des Ökostromgesetzes – Einführung der Ökoenergie‑AG, Förderbeiträge und Ausschreibungsmechanismus
Ministerialentwurf vom 02.08.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf 2004 novelliert das Ökostromgesetz: Er führt die Ökoenergie‑AG ein, legt Förderbeiträge fest, schafft ein Ausschreibungsverfahren für kostengünstige Anlagen und schränkt die Abnahmepflicht ein.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/3/2004XXII
Elektrizitätsindustrie

Zusammenfassung

Der Entwurf 2004 novelliert das Ökostromgesetz: Er führt die Ökoenergie‑AG ein, legt Förderbeiträge fest, schafft ein Ausschreibungsverfahren für kostengünstige Anlagen und schränkt die Abnahmepflicht ein.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf gründet die Ökoenergie‑AG, ein börsennotiertes Unternehmen mit einem Grundkapital von einer Million Euro, das die bisherigen Ökobilanzgruppen ersetzt und für die Abnahme und Vermarktung von Ökostrom zuständig ist.
  • Ein Förderbeitrag wird für die Jahre 2005‑2010 festgelegt; er wird nach Netzebenen gestaffelt und beträgt im Jahr 2005 beispielsweise 0,242 Cent/kWh für sonstige Ökostromanlagen.
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Bartenstein Martin, Dr.

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