Novelle 2004 des Ökostromgesetzes – Einführung der Ökoenergie‑AG, Förderbeiträge und Ausschreibungsmechanismus
Ministerialentwurf vom 02.08.2004Zusammenfassung
Der Entwurf 2004 novelliert das Ökostromgesetz: Er führt die Ökoenergie‑AG ein, legt Förderbeiträge fest, schafft ein Ausschreibungsverfahren für kostengünstige Anlagen und schränkt die Abnahmepflicht ein.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/3/2004XXII
Elektrizitätsindustrie
Zusammenfassung
Der Entwurf 2004 novelliert das Ökostromgesetz: Er führt die Ökoenergie‑AG ein, legt Förderbeiträge fest, schafft ein Ausschreibungsverfahren für kostengünstige Anlagen und schränkt die Abnahmepflicht ein.Schwerpunkte
- Der Entwurf gründet die Ökoenergie‑AG, ein börsennotiertes Unternehmen mit einem Grundkapital von einer Million Euro, das die bisherigen Ökobilanzgruppen ersetzt und für die Abnahme und Vermarktung von Ökostrom zuständig ist.
- Ein Förderbeitrag wird für die Jahre 2005‑2010 festgelegt; er wird nach Netzebenen gestaffelt und beträgt im Jahr 2005 beispielsweise 0,242 Cent/kWh für sonstige Ökostromanlagen.
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