Klarstellung der Haftung, Verbraucherschutz & Einlagensicherung im Finanzsektor
Ministerialentwurf vom 09.08.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bank‑, Finanzmarkt‑ und Versicherungsaufsichtsgesetz, klärt die Haftung von Prüfern, stärkt den Verbraucherschutz bei Fremdwährungs‑ und Tilgungsträgerkrediten, erhöht die Einlagensicherungsgrenze auf 30 000 € und führt einen Selbstbehalt ein.Bundesministerium für Finanzen8/10/2004XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bank‑, Finanzmarkt‑ und Versicherungsaufsichtsgesetz, klärt die Haftung von Prüfern, stärkt den Verbraucherschutz bei Fremdwährungs‑ und Tilgungsträgerkrediten, erhöht die Einlagensicherungsgrenze auf 30 000 € und führt einen Selbstbehalt ein.Schwerpunkte
- Klärung der Haftung von Bank‑ und Abschlussprüfern: Sie gelten nur dann als Organ des Bundes, wenn sie im Auftrag der FMA tätig sind; sonst bleibt die Haftung beim prüfenden Institut.
- Banken müssen Verbraucher bei Fremdwährungskrediten umfassend über Wechselkurs‑ und Zinsänderungsrisiken, Kosten und Beispielrechnungen informieren; die OeNB stellt dafür standardisierte Grafiken und Rechenbeispiele bereit.
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