Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein digitales Kontrollgerät, Fahrer‑ und Werkstattkarten sowie ein zentrales Register ein, um Lenk‑ und Ruhezeiten besser zu überwachen. Die Regelungen gelten ab dem 5. Mai 2005.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/13/2004XXII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein digitales Kontrollgerät, Fahrer‑ und Werkstattkarten sowie ein zentrales Register ein, um Lenk‑ und Ruhezeiten besser zu überwachen. Die Regelungen gelten ab dem 5. Mai 2005.Schwerpunkte
- Ein Fahrzeug, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, unterliegt speziellen Ausnahmen von bisherigen Vorschriften und muss den neuen EU‑Rechtsvorschriften entsprechen.
- Der Zulassungs‑ und Werkstattbesitzer muss den Fahrtschreiber bzw. das digitale Kontrollgerät nach jedem Einbau, jeder Reparatur und nach Änderungen an Fahrzeugdaten prüfen lassen.
Dokumente (PDFs)
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