Bundesgesetz zur Gründung und Organisation der Österreichischen Wasserstraßen‑GmbH
Ministerialentwurf vom 24.08.2004Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die Österreichische Wasserstraßen‑GmbH, überträgt ihr Vermögen und Personal und legt deren Aufgaben, Finanzierung und Aufsicht durch das Verkehrsministerium fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/25/2004XXII
Wasserbewirtschaftung
Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die Österreichische Wasserstraßen‑GmbH, überträgt ihr Vermögen und Personal und legt deren Aufgaben, Finanzierung und Aufsicht durch das Verkehrsministerium fest.Schwerpunkte
- Das Gesetz gründet die Österreichische Wasserstraßen‑GmbH (ÖWG) mit einem Stammkapital von 70 000 €; die Gesellschaft beginnt ihre Tätigkeit am 1. Januar 2005.
- Vermögenswerte, Liegenschaften und rund 138 Beamte sowie 28 Vertragsbedienstete der Wasserstraßendirektion und der Schifffahrtsaufsicht werden auf die ÖWG übertragen.
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