Ergänzung von Verwaltungs‑ und Studienförderungs‑Mitteln im Familienlastenausgleich (2005‑2006)
Ministerialentwurf vom 29.08.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Familienlastenausgleichsgesetz: Für 2005 und 2006 werden je 20 Millionen Euro für Verwaltungsaufwand und 14,535 Millionen Euro für Studienförderung aus dem Familienbeihilfenfonds an den Finanzminister gezahlt. Die Änderungen gelten ab 1. Jänner 2005.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/30/2004XXII
Familienleistungsausgleich
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Familienlastenausgleichsgesetz: Für 2005 und 2006 werden je 20 Millionen Euro für Verwaltungsaufwand und 14,535 Millionen Euro für Studienförderung aus dem Familienbeihilfenfonds an den Finanzminister gezahlt. Die Änderungen gelten ab 1. Jänner 2005.Schwerpunkte
- Der Bund erhält in den Jahren 2005 und 2006 jeweils bis zum 1. Juli einen Pauschalbetrag von 20 Millionen Euro für den Verwaltungsaufwand bei der Vollziehung des Familienlastenausgleichs.
- Für die Jahre 2005 und 2006 wird dem Bund je ein Betrag von 14 535 000 Euro aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zur Finanzierung von Studienförderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz bereitgestellt.
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