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Versorgungsrechts‑Änderungsgesetz 2004 – Vereinheitlichung der Opfer‑ und Entschädigungsrechte
Ministerialentwurf vom 02.09.2004

Zusammenfassung

Der VRÄG 2004 bündelt Änderungen in sieben Sozialentschädigungs‑Gesetzen, führt eine Verfassungsbestimmung für das Verbrechensopfergesetz ein, schafft einkommensabhängige Zusatzleistungen und erweitert Psychotherapie‑Ansprüche. Zudem werden Verjährungsfristen im Impfschadengesetz aufgehoben und Beträge im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gerundet.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz9/3/2004XXII
Opferhilfe

Zusammenfassung

Der VRÄG 2004 bündelt Änderungen in sieben Sozialentschädigungs‑Gesetzen, führt eine Verfassungsbestimmung für das Verbrechensopfergesetz ein, schafft einkommensabhängige Zusatzleistungen und erweitert Psychotherapie‑Ansprüche. Zudem werden Verjährungsfristen im Impfschadengesetz aufgehoben und Beträge im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gerundet.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt eine Verfassungsbestimmung ein, die das Verbrechensopfergesetz zum Gegenstand der Bundessache erklärt und damit Bundesbehörden die direkte Vollziehung ermöglicht.
  • Eine einkommensabhängige Zusatzleistung wird eingeführt, die bei niedrigem Einkommen einen Mindestbetrag zur Deckung des Verdienst‑ und Unterhaltsentganges gewährt.
Image of politician Haupt Herbert, Mag. © Parlamentsdirektion

Haupt Herbert, Mag.

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