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Novelle des Altlastensanierungsgesetzes – Finanzierung, Terminologie und Altlastenatlas
Ministerialentwurf vom 07.09.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Altlastensanierungsgesetz: Er erweitert die Finanzierungsbefugnis für Ersatzvornahmen, passt Begriffe an und legt den Altlastenatlas als Verordnung fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/8/2004XXII
Abfall
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Altlastensanierungsgesetz: Er erweitert die Finanzierungsbefugnis für Ersatzvornahmen, passt Begriffe an und legt den Altlastenatlas als Verordnung fest.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf erweitert die Finanzierungsbefugnis des Bundesministers, sodass bis zu 15 Millionen Euro aus den Altlastenbeiträgen für Ersatzvornahmen in den Jahren 2005‑2006 verwendet werden können.
  • Die Formulierung in § 3 Abs. 2 Z 1 wird von „eingetragenen“ zu „ausgewiesenen“ geändert, um die Terminologie des Altlastenatlasses anzupassen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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