Pensionsharmonisierung – Einführung eines einheitlichen Pensionskontos Ministerialentwurf vom 9/13/2004
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz9/13/2004XXII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein einheitliches Pensionsrecht mit persönlichem Pensionskonto, einheitlichen Beitragssätzen und neuen Teilversicherungen für Kindererziehung, Präsenz‑/Zivildienst usw.Schwerpunkte
- Das neue Allgemeine Pensionsgesetz (APG) definiert den Geltungsbereich für alle Personen, die ab dem 31. Dezember 2004 erstmals in der Pensionsversicherung pflichtversichert sind.
- Ein neuer § 2a legt fest, dass das APG nur dann Anwendung findet, wenn es nicht durch andere Bundesgesetze bereits geregelt ist.
Dokumente (PDFs)
