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Pensionsharmonisierung – Einführung eines einheitlichen Pensionskontos Ministerialentwurf vom 9/13/2004
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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz9/13/2004XXII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein einheitliches Pensionsrecht mit persönlichem Pensionskonto, einheitlichen Beitragssätzen und neuen Teilversicherungen für Kindererziehung, Präsenz‑/Zivildienst usw.

Schwerpunkte

  • Das neue Allgemeine Pensionsgesetz (APG) definiert den Geltungsbereich für alle Personen, die ab dem 31. Dezember 2004 erstmals in der Pensionsversicherung pflichtversichert sind.
  • Ein neuer § 2a legt fest, dass das APG nur dann Anwendung findet, wenn es nicht durch andere Bundesgesetze bereits geregelt ist.
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Haupt Herbert, Mag.

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